Papierantrag bleibt rechtens

Auf Initiative der Beratungsstelle Arbeit Münster (BSA) kam es Ende August zu einem klärenden Treffen mit dem Geschäftsführer der Arbeitsagentur Ahlen-Münster Herrn Fahnemann, um Missverständnisse und Unklarheiten rund um das Antragsverfahren für Arbeitslosengeld 1 (ALG1) auszuräumen. Mit am Tisch: die Bundestagsabgeordnete Frau Svenja Schulze, die das Gespräch unterstützend begleitete. Hintergrund des Treffens war die wiederholte Rückmeldung von Ratsuchenden bei der BSA, dass ihnen von Mitarbeitenden der Arbeitsagentur mitgeteilt worden sei, Anträge seien „nur noch digital“ möglich – gedruckte Formulare gebe es demnach nicht mehr. Diese Darstellung widerspricht jedoch klar der geltenden Gesetzeslage, nach der ein Antragsrecht in jeder Form – ob digital, schriftlich oder persönlich – ausdrücklich vorgesehen ist. „Das Gesetz sieht Antragsfreiheit vor. Das bedeutet, dass jede*r einen Antrag stellen kann – auch handschriftlich oder in Papierform“, erklärt Christoph Cramer von der BSA „Wenn dieser Weg verweigert wird, ist das nicht nur unrechtmäßig, sondern schließt Menschen von dringend benötigten, existenzsichernden Leistungen aus.“ Gerade Menschen ohne digitalen Zugang – etwa aufgrund fehlender technischer Ausstattung, Sprachbarrieren oder gesundheitlicher Einschränkungen – seien durch die einseitige Praxis der Arbeitsagentur besonders betroffen.


MdB Svenja Schulze fordert Klarstellung und Einhaltung der Rechtslage
Svenja Schulze, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Münster, hatte sich nach Eingang der Beschwerde durch die BSA dafür eingesetzt, dass ein gemeinsames Gespräch zustande kommt. Nach dem Treffen brachte Frau Schulze zum Ausdruck, dass es nicht hinnehmbar sei Menschen durch administrative Prozesse an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern. Außerdem sei die Antragsfreiheit ein zentraler Bestandteil unseres Sozialrechts – diese dürfe nicht durch technische Hürden faktisch ausgehebelt werden.
Der Geschäftsführer der Arbeitsagentur hatte zuvor von den bundesweit laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen mit dem Fernziel zur volldigitalen Behörde berichtet.  Dabei sei er  sich der  Herausforderung für einen Teil der Arbeitsagentur-Kunden durchaus bewusst. Für diejenigen Kunden, die der digitalen Antragstellung alleine nicht gewachsen seien, stünde geschultes Arbeitsagentur-Personal im BiZ zur Verfügung. Auf Wunsch werde aber auch ein althergebrachter Papierantrag ausgehändigt.
Beratungsstelle mahnt zur Wachsamkeit.


Die BSA zeigte sich mit dem Ergebnis des Treffens vorsichtig optimistisch, mahnt aber zur weiteren Aufmerksamkeit: „Es braucht jetzt konkrete Änderungen in der Praxis – nicht nur Lippenbekenntnisse“, so die BSA-Mitarbeiterin Lena Dhaliwal. Man werde in den kommenden Wochen beobachten, wie sich die Situation für Ratsuchende entwickelt. Betroffene, die weiterhin Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, werden ermutigt, sich direkt in der Beratungsstelle Arbei im cuba zu melden. „Niemand darf durchs Raster fallen – schon gar nicht, wenn es um das tägliche Überleben geht.“