Die Bundesregierung plant derzeit weitreichende Einsparungen beim Wohngeld. Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die jährlichen Mittel von fünf auf drei Milliarden Euro gesenkt werden. Das bedeutet, dass schätzungsweise ein Drittel der bisherigen Haushalte, die Wohngeld beziehen, den Anspruch auf Wohngeld verlieren wird.
Als Sozialbüro im Cuba blicken wir mit großer Sorge auf diese Pläne. Die Kürzungen treffen vor allem Haushalte mit kleinen Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze – insbesondere Rentner*innen, Alleinerziehende und Familien. Wir warnen eindringlich vor den sozialen Folgen dieser Pläne. Sie könnten zu einem weiteren Anstieg von Mietschulden und Wohnungslosigkeit führen. Die Mieten steigen weiter drastisch, und bezahlbarer Wohnraum wird knapper, während der geförderte Wohnungsbau deutlich hinter dem Bedarf zurückbleibt.
Die Kürzungen beim Wohngeld sollen im Rahmen des Bundeshaushalts ab dem 01. Januar 2027 in Kraft treten. Bis Ende 2026 gilt somit das bisherige Wohngeld-Gesetz. Die Kürzungen müssen aber auch noch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Was bedeutet das aktuell für Sie?
- Laufende Bescheide bleiben gültig: In bereits bewilligte Leistungen wird nicht rückwirkend eingegriffen. Die Neuregelung wird erst bei Neuanträgen oder Weiterleistungsanträgen nach Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums und erst im Jahr 2027 wirksam.
- Alternativen prüfen: Sollte das Wohngeld künftig wegfallen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ansprüche auf andere Leistungen (wie Kinderzuschlag oder Grundsicherung) bestehen.
Das Sozialbüro im Cuba unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Bescheide und Alternativen zu prüfen!