Die neue Grundsicherung ist seit dem 01.07. in Kraft getreten

Seit dem 01.07. ist sie nun da. Die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Die neuen Verschärfungen im Rahmen der Änderungen des 2. Sozialgesetzbuches treten zum Teil direkt in Kraft. So zum Beispiel die neuen Regelungen im Rahmen der „Kosten der Unterkunft“. Im Bürgergeld war es bisher so, dass die Miete im ersten Jahr des Leistungsbezugs in vollem Umfang übernommen wurde (die sogenannte „Karenzzeit“). In der neuen Grundsicherung wird dies nun „gedeckelt“ erfolgen, auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze.. Die Nöte, die sich hieraus für Leistungsbeziehende ergeben können, sind offensichtlich. Werden die Mietkosten nicht in voller Höhe übernommen, muss aus dem Regelbedarf dazubezahlt werden.

Die einzelnen Mietobergrenzen für die verschiedenen Personenhaushalte lassen sich auf der Seite des Jobcenters nachlesen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Hinsichtlich der Deckelung auf das 1,5-fache gibt es Ausnahmen. So gilt diese Grenze z.B. für Haushalte mit Kindern nicht zwangsweise. Auch andere Ausnahmen wird es möglicherweise geben. Das Gesetz ist hier nicht ganz eindeutig. So oder so: Wir unterstützen Sie hierbei.

Das Thema „Kosten der Unterkunft“ ist nur ein Beispiel von vielen. Die Verschärfungen – so warnen viele – werden erhebliche, negative Auswirkungen haben. Die ohnehin teils prekären Lebenslagen vieler Leistungsbeziehenden, werden sich weiter verschärfen.

Bedenkt man diesbezüglich, dass die zwei reichsten Familien in Deutschland mehr Vermögen besitzen, als die Hälfte aller Deutschen Haushalte, muss man sich fragen, ob Einsparungen nicht an anderer Stelle fairer und angemessener wären.

Wir als Sozialbüro im Cuba haben hier immer einen kritischen Blick und unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen und Problemlagen.